AGB´s als Download (PDF 219 KB)
GASTAUFNAHMEVERTRAG
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
BEREITSTELLUNG
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 20:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
UM- UND ABBESTELLUNG
LOGIS ‑Individualgast Die Frist für Abbestellungen entspricht der vereinbarten Aufenthaltsdauer (Tage vor Ankunft/ jedoch mind. 3 Werktage) Der Landgasthof „Zum Goldenen Anker“ ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages den Gesamtverlust an den Landgasthof „Zum Goldenen Anker“ zu zahlen: 80% vom Logispreis
ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Folgende Zahlungsmöglichkeiten bieten wir Ihnen:
Mastercard, VISA, EC – Karte, Bargeld.
AUSSCHLUSS DRITTER
Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung des Hoteliers an Dritte übertragen werden.
HAFTUNG
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfang für durch die selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen. Das Hotel haftet dem Gast nach den Bemessungen des BGB (das 100fache des Zimmerpreises, max. 3000 €). Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von 750€ gehaftet. Die Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen.
ABREISE
Der Gast wird gebeten, seine Abreise bis spätestens 10:00 Uhr mitzuteilen. Die Abreise sollte bis 11:00 Uhr erfolgen oder andernfalls eine Absprache mit dem Empfang geführt werden.
VERANSTALTUNGEN
Für die vereinbarte Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben folgende Um- und Abbestellungsfristen Gültigkeit.
- 20 – 50 Teilnehmer = 6 Wochen
- Bis 100 Teilnehmer = 8 Wochen
Werden die genannten Fristen nicht eingehalten, so haftet der Vertragspartner in vollem Umfang der vereinbarten Leistungen. Die Haftung vermindert sich bei nicht beanspruchtem Logis um eine Aufwandsersparnis von 20%. Auf Vereinbarungen von Verzehr wir bis zu 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Aufwandsersparnis von 40% gewährt, jedoch minimal die äquivalente Raummiete der vereinbarten Räumlichkeiten berechnet. Grundsätzlich wird der Hotelier bemüht sein, nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben, wobei sich die Haftung des Vertragspartners um den erzielten Erlös vermindert. Veranstalter werden gebeten, Teilnehmerlisten bis 14 Tage vor Ankunft zur Verfügung zu stellen, da das Hotel andernfalls keine Gewähr für einen ordnungsgemäßen Ablauf übernehmen kann. Das Gleiche gilt für eine größere als die vereinbarte Teilnehmerzahl.
VEBINDLICHKEITEN VON ANGEBOTEN
Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung 180 Tage, so behält sich das Landgasthof „Zum Goldenen Anker“ das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
ZAHLUNG UND GASTRECHNUNGEN
Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu bezahlen.
RECHNUNGSSTELLUNG
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarung übersandte Rechnungen sind innerhalb 14 Tage netto zahlbar. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von 1% (je angefangener Monat) belegt.
WECKAUFTRÄGE
Das Hotel wird bemüht sein Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.
FUNDSACHEN
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten.
POST – UND WARENSENDUNGEN
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
VERANSTALTUNGEN
Ein voller „à la carte – Service“ wird nur gewährt, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Veranstaltungen für die kein einheitliches Menü vereinbart wurde, kann nur eine begrenzte Speisenauswahl aus unserer Restaurantküche angeboten werden. Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter direkt mit der betreffenden Person abzurechnen. Eventuelle anfallende GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.