AGB´s als Down­load (PDF 219 KB)

GASTAUFNAHMEVERTRAG
Der Gast­auf­nah­me­ver­trag ist abge­schlos­sen, sobald das Zim­mer bestellt und zuge­sagt oder, falls eine Zusa­ge aus Zeit­grün­den nicht mög­lich war, bereit­ge­stellt wor­den ist. Münd­li­che Abspra­chen bedür­fen der Schrift­form. Der Abschluss des Gast­auf­nah­me­ver­tra­ges ver­pflich­tet die Ver­trags­part­ner zur Erfül­lung des Ver­tra­ges, gleich­gül­tig auf wel­che Dau­er der Ver­trag abge­schlos­sen wor­den ist. Die­ser Ver­trag kann nicht ein­sei­tig gelöst wer­den.

BEREITSTELLUNG
Reser­vier­te Zim­mer ste­hen dem Gast ab 17:00 Uhr zur Ver­fü­gung. Sofern nicht aus­drück­lich eine spä­te­re Ankunfts­zeit ver­ein­bart wur­de, behält sich der Hote­lier das Recht vor, bestell­te Zim­mer nach 20:00 Uhr ander­wei­tig zu ver­ge­ben. Der Gast erwirbt kei­nen Anspruch auf Bereit­stel­lung bestimm­ter Zim­mer oder Räum­lich­kei­ten (Ver­an­stal­tung). Soll­ten ver­ein­bar­te Räum­lich­kei­ten nicht ver­füg­bar sein, so ist der Hote­lier ver­pflich­tet, sich um gleich­wer­ti­gen Ersatz im Haus oder in ande­ren Objek­ten zu bemühen.

UM- UND ABBESTELLUNG
LOGIS ‑Indi­vi­du­al­gast Die Frist für Abbe­stel­lun­gen ent­spricht der ver­ein­bar­ten Auf­ent­halts­dau­er (Tage vor Ankunft/ jedoch mind. 3 Werk­ta­ge) Der Land­gast­hof „Zum Gol­de­nen Anker“ ist nach Treu und Glau­ben gehal­ten, nicht in Anspruch genom­me­ne Zim­mer nach Mög­lich­keit ander­wei­tig zu ver­ge­ben, um Aus­fäl­le zu ver­mei­den. Bis zur ander­wei­ti­gen Ver­ge­bung der Zim­mer hat der Gast für die Dau­er des Ver­tra­ges den Gesamt­ver­lust an den Land­gast­hof „Zum Gol­de­nen Anker“ zu zah­len: 80% vom Logis­preis

ZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN
Fol­gen­de Zah­lungs­mög­lich­kei­ten bie­ten wir Ihnen:
Mas­ter­card, VISA, EC – Kar­te, Bargeld.

AUSSCHLUSS DRITTER
Ansprü­che und Rech­te aus mit dem Hotel getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen dür­fen nur mit Zustim­mung des Hote­liers an Drit­te über­tra­gen werden.

HAFTUNG
Die Ver­trags­part­ner des Hotels bzw. der Gast als sol­cher oder als Gast­ge­ber haf­ten dem Hote­lier in vol­lem Umfang für durch die selbst oder ihre Gäs­te ver­ur­sach­ten Schä­den. Eine von der Ver­ein­ba­rung abwei­chen­de Nut­zung der dem Gast über­las­se­nen Räu­me berech­tigt das Hotel zur frist­lo­sen Lösung des Ver­trags­ver­hält­nis­ses, ohne dass hier­durch der Anspruch auf das ver­ein­bar­te Ent­gelt gemin­dert wird. Wird der Hote­lier durch höhe­re Gewalt oder Streik in der Erfül­lung sei­ner Leis­tun­gen behin­dert, so kann hier­aus kei­ne Scha­den­er­satz­pflicht abge­lei­tet wer­den. Jedoch ist der Hote­lier dem Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, sich um die ander­wei­ti­ge Beschaf­fung gleich­wer­ti­ger Leis­tun­gen zu bemü­hen. Das Hotel haf­tet dem Gast nach den Bemes­sun­gen des BGB (das 100fache des Zim­mer­prei­ses, max. 3000 €). Die Haf­tung des Hotels ist aus­ge­schlos­sen, wenn das Zim­mer oder die Behält­nis­se, in denen der Gast Gegen­stän­de belässt unver­schlos­sen blei­ben. Für Geld und Wert­sa­chen wird gemäß §701 BGB nur bis zum Betrag von 750€ gehaf­tet. Die Gäs­te wer­den gebe­ten, Wert­ge­gen­stän­de dem Emp­fang zu über­ge­ben. Geld ist offen gegen Quit­tung zu hinterlegen.

ABREISE
Der Gast wird gebe­ten, sei­ne Abrei­se bis spä­tes­tens 10:00 Uhr mit­zu­tei­len. Die Abrei­se soll­te bis 11:00 Uhr erfol­gen oder andern­falls eine Abspra­che mit dem Emp­fang geführt werden.

VERANSTALTUNGEN
Für die ver­ein­bar­te Ver­an­stal­tun­gen und die Bereit­stel­lung von Räum­lich­kei­ten haben fol­gen­de Um- und Abbe­stel­lungs­fris­ten Gültigkeit.

  • 20 – 50 Teil­neh­mer = 6 Wochen 
  • Bis 100 Teil­neh­mer = 8 Wochen

Wer­den die genann­ten Fris­ten nicht ein­ge­hal­ten, so haf­tet der Ver­trags­part­ner in vol­lem Umfang der ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen. Die Haf­tung ver­min­dert sich bei nicht bean­spruch­tem Logis um eine Auf­wands­er­spar­nis von 20%. Auf Ver­ein­ba­run­gen von Ver­zehr wir bis zu 48 Stun­den vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn eine Auf­wands­er­spar­nis von 40% gewährt, jedoch mini­mal die äqui­va­len­te Raum­mie­te der ver­ein­bar­ten Räum­lich­kei­ten berech­net. Grund­sätz­lich wird der Hote­lier bemüht sein, nicht in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen ander­wei­tig zu ver­ge­ben, wobei sich die Haf­tung des Ver­trags­part­ners um den erziel­ten Erlös ver­min­dert. Ver­an­stal­ter wer­den gebe­ten, Teil­neh­mer­lis­ten bis 14 Tage vor Ankunft zur Ver­fü­gung zu stel­len, da das Hotel andern­falls kei­ne Gewähr für einen ord­nungs­ge­mä­ßen Ablauf über­neh­men kann. Das Glei­che gilt für eine grö­ße­re als die ver­ein­bar­te Teilnehmerzahl.

VEBINDLICHKEITEN VON ANGEBOTEN
Die aus­ge­zeich­ne­ten Prei­se sind Inklu­siv­prei­se und ver­ste­hen sich ein­schließ­lich Bedie­nungs­geld und Umsatz­steu­er. Über­schrei­tet der Zeit­raum zwi­schen Ver­trags­ab­schluss und Leis­tungs­stel­lung 180 Tage, so behält sich das Land­gast­hof „Zum Gol­de­nen Anker“ das Recht vor, Preis­än­de­run­gen ohne vor­he­ri­ge Ankün­di­gung vorzunehmen.

ZAHLUNG UND GASTRECHNUNGEN
Gast­rech­nun­gen sind sofort net­to Kas­se zu bezahlen.

RECHNUNGSSTELLUNG
Auf­grund vor­he­ri­ger Kre­dit­ver­ein­ba­rung über­sand­te Rech­nun­gen sind inner­halb 14 Tage net­to zahl­bar. Die Zah­lungs­frist über­schrei­ten­de Außen­stän­de wer­den nach Mah­nung mit einem monat­li­chen Ver­zugs­zins von 1% (je ange­fan­ge­ner Monat) belegt.

WECKAUFTRÄGE
Das Hotel wird bemüht sein Weck­auf­trä­ge mit größ­ter Sorg­falt aus­zu­füh­ren. Scha­den­er­satz­an­sprü­che aus Unter­las­sung sind jedoch ausgeschlossen.

FUNDSACHEN
Lie­gen­ge­blie­be­ne Gegen­stän­de wer­den nur auf Anfra­ge nach­ge­sandt. Das Hotel ver­pflich­tet sich zu einer Auf­be­wah­rungs­frist von 6 Monaten.

POSTUND WARENSENDUNGEN
Zu Hän­den der Gäs­te bestimm­te Nach­rich­ten, Post- und Waren­sen­dun­gen wer­den mit Sorg­falt behan­delt. Das Hotel über­nimmt die Auf­be­wah­rung, Zustel­lung und auf Wunsch die Nach­sen­dung der­sel­ben. Eine Haf­tung für Ver­lust, Ver­zö­ge­rung oder Beschä­di­gung ist jedoch ausgeschlossen.

VERANSTALTUNGEN
Ein vol­ler „à la car­te – Ser­vice“ wird nur gewährt, wenn er aus­drück­lich ver­ein­bart wur­de. Bei Ver­an­stal­tun­gen für die kein ein­heit­li­ches Menü ver­ein­bart wur­de, kann nur eine begrenz­te Spei­sen­aus­wahl aus unse­rer Restau­rant­kü­che ange­bo­ten wer­den. Musi­ker und Künst­ler­ga­gen sind vom Ver­an­stal­ter direkt mit der betref­fen­den Per­son abzu­rech­nen. Even­tu­el­le anfal­len­de GEMA-Gebüh­ren trägt der Ver­an­stal­ter. Wird ohne schrift­li­che Zustim­mung eine poli­ti­sche Ver­an­stal­tung durch­ge­führt, oder besteht begrün­de­ter Anlass, dass die Ver­an­stal­tung den rei­bungs­lo­sen Geschäfts­be­trieb, die Sicher­heit oder den Ruf unse­res Hau­ses oder unse­rer Gäs­te zu gefähr­den droht, sowie im Fal­le höhe­rer Gewalt, kön­nen wir vom Ver­trag zurücktreten.